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Naturgefahrensituation

Erdbeben

Gefahrenstufe

Stufe 0
Keine Gefahrenstufe

Keine Gefahrenstufe

Frost

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Hitze

Gefahrenstufe

Stufe 3
Erhebliche Gefahr

- Warnung gilt unterhalb von 800 m ü.M.
- Mögliche Auswirkungen: Erhebliches Risiko für Kreislaufbeschwerden und körperliches Unwohlsein.
- Verhaltensempfehlungen: Mind. 1.5 Liter pro Tag trinken, am besten ungesüsste und alkoholfreie Getränke. Meiden Sie körperliche Anstrengungen zur heissesten Tageszeit. Keine Personen oder Tiere im geparkten Auto zurücklassen.
- Höchsttemperaturen und Feuchtigkeit: 31 - 36 °C, 30 - 45 %
- Minimumtemperaturen in der Nacht: 16 - 21 °C
- Stärkste Phase des Ereignisses: Do. 12 Uhr - Fr. 20 Uhr
- vorübergehende Abschwächung: Durch Gewitter am Mo. 10.08.2026

Gültig ab Sonntag, 09. August 2026, 12:00 Uhr - Freitag, 14. August 2026, 20:00 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Lawinen

Gefahrenstufe

Stufe 0
Keine Gefahrenstufe

Keine Gefahrenstufe

Gewitter

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Hochwasser

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Regen

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Schnee

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Strassenglätte

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Waldbrand

Gefahrenstufe

Stufe 5
Sehr grosse Gefahr

Informationen zu den Massnahmen in den Kantonen finden Sie auf der BAFU Webseite.

Gültig ab Dienstag, 11. August 2026, 12:05 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Umwelt BAFU

Wind

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Trockenheit

Gefahrenstufe

Stufe 4
Grosse Gefahr

- Auswirkungen: Lokal bis regional sind Einschränkungen der Wassernutzung wahrscheinlich. Nutzungsverbote sind möglich. Austrocknen einzelner Abschnitte von kleinen Fliessgewässern und von kleinen Quellen sind wahrscheinlich, sowie von mittleren Fliessgewässern sind möglich.
- Verhaltensempfehlungen: Sich an die Anweisungen der lokalen Behörden halten. Sparsam mit dem Wasser umgehen. Sich an die Anweisungen bezüglich Waldbrandgefahr halten.

Gültig ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 00:00 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Umwelt BAFU

Rhein

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 11. August 2026, 14:30 Uhr

Auswirkungen

Verkehrsbehinderungen und Schäden sind normalerweise nicht zu erwarten.

Verhaltensempfehlung

Der Aufenthalt im Bereich von Gewässern ist unproblematisch. Wachsamkeit ist jedoch stets erforderlich.

Quellen: naturgefahren.ch, Bundesamt für Umwelt BAFU