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Naturgefahrensituation

Erdbeben

Gefahrenstufe

Stufe 0
Keine Gefahrenstufe

Keine Gefahrenstufe

Frost

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Hitze

Gefahrenstufe

Stufe 4
Grosse Gefahr

- Warnung gilt unterhalb von 800 m ü.M.
- Mögliche Auswirkungen: Grosses Risiko für Kreislaufbeschwerden und körperliches Unwohlsein.
- Verhaltensempfehlungen: Mind. 1.5 Liter pro Tag trinken, am besten ungesüsste und alkoholfreie Getränke. Körper kühl halten: Schatten und kühle Räume aufsuchen, sich mit geeigneter Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz schützen, Fenster beschatten und früh morgens lüften. Meiden Sie körperliche Anstrengungen zur heissesten Tageszeit. Kontakt zu gefährdeten Personen in der Umgebung halten. Keine Personen oder Tiere im geparkten Auto zurücklassen. Verhaltensempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG beachten.
- Höchsttemperaturen und Feuchtigkeit: 34 - 37 °C, 30 - 50 %
- Minimumtemperaturen in der Nacht: 18 - 23 °C
- Stärkste Phase des Ereignisses: Fr. 12 Uhr - So. 20 Uhr
- Vorübergehende Abschwächung: -

Gültig ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 12:00 Uhr - Montag, 29. Juni 2026, 20:00 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Lawinen

Gefahrenstufe

Stufe 0
Keine Gefahrenstufe

Keine Gefahrenstufe

Gewitter

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Hochwasser

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Regen

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Schnee

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Strassenglätte

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Waldbrand

Gefahrenstufe

Stufe 4
Grosse Gefahr

Informationen zu den Massnahmen in den Kantonen finden Sie auf der BAFU Webseite.

Gültig ab Freitag, 26. Juni 2026, 12:02 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Umwelt BAFU

Wind

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Keine oder geringe Gefahr

Trockenheit

Gefahrenstufe

Stufe 4
Grosse Gefahr

- Auswirkungen: Lokal bis regional sind Einschränkungen der Wassernutzung wahrscheinlich. Nutzungsverbote sind möglich. Austrocknen einzelner Abschnitte von kleinen Fliessgewässern und von kleinen Quellen sind wahrscheinlich, sowie von mittleren Fliessgewässern sind möglich.
- Verhaltensempfehlungen: Sich an die Anweisungen der lokalen Behörden halten. Sparsam mit dem Wasser umgehen. Sich an die Anweisungen bezüglich Waldbrandgefahr halten.

Gültig ab Donnerstag, 25. Juni 2026, 00:00 Uhr

Verhaltensempfehlungen
© Bundesamt für Umwelt BAFU

Rhein

Gefahrenstufe

Stufe 1
Keine oder geringe Gefahr

Letzte Aktualisierung: Freitag, 26. Juni 2026, 20:10 Uhr

Auswirkungen

Verkehrsbehinderungen und Schäden sind normalerweise nicht zu erwarten.

Verhaltensempfehlung

Der Aufenthalt im Bereich von Gewässern ist unproblematisch. Wachsamkeit ist jedoch stets erforderlich.

Quellen: naturgefahren.ch, Bundesamt für Umwelt BAFU