Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Ausbildungen gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten ausserdem Gradierungen auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben.
| Rekrut, jeder mit Eintritt in die Feuerwehr |
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| Angehöriger der Feuerwehr, jeder mit absolviertem Einführungskurs (Nr. 201) |
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| Korporal, absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Basiskurs (Nr. 231) |
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| Wachtmeister, absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Aufbaukurs (Nr. 232) oder Tätigkeit als Leiter einer Fachabteilung |
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| Feldweibel, absolvierter Einführungskurs Offizier Basiskurs 1 (Nr. 251) |
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| Leutnant, absolvierter Einführungskurs Offizier Aufbaukurs (Nr. 252) |
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| Oberleutnant, bestätigter Kommandant-Stellvertreter oder 5 Praxisjahre ab Offizier Aufbaukurs (Nr. 252) oder nach Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren) |
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| Hauptmann, bestätigter Kommandant oder bestätigter Stützpunktkommandant-Stellvertreter oder nach 10 Jahren als Kommandant-Stellvertreter oder nach 7 Dienstjahren ab Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren) |
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| Major, bestätigter Stützpunktkommandant oder nach 10 Jahren als Kommandant oder nach 10 Jahren als Stützpunktkommant-Stellvertreter oder 15 Jahre aktive Tätigkeit als Instruktor oder nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter |
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| Oberstleutnant, bei Dienstantritt als Feuerwehrinspektor nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten |
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