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Gradierung

Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Ausbildungen gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten ausserdem Gradierungen auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben.

Rekrut,
jeder mit Eintritt in die Feuerwehr
Rekrut
Angehöriger der Feuerwehr,
jeder mit absolviertem Einführungskurs (Nr. 201)
AdF
Korporal,
absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Basiskurs (Nr. 231)
Korporal
Wachtmeister,
absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Aufbaukurs (Nr. 232)
oder Tätigkeit als Leiter einer Fachabteilung
Wachtmeister
Feldweibel,
absolvierter Einführungskurs Offizier Basiskurs 1 (Nr. 251)
Feldweibel
Leutnant,
absolvierter Einführungskurs Offizier Aufbaukurs (Nr. 252)
Leutnant
Oberleutnant,
bestätigter Kommandant-Stellvertreter
oder 5 Praxisjahre ab Offizier Aufbaukurs (Nr. 252)
oder nach Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren)
Oberleutnant
Hauptmann,
bestätigter Kommandant
oder bestätigter Stützpunktkommandant-Stellvertreter
oder nach 10 Jahren als Kommandant-Stellvertreter
oder nach 7 Dienstjahren ab Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren)
Hauptmann
Major,
bestätigter Stützpunktkommandant
oder nach 10 Jahren als Kommandant
oder nach 10 Jahren als Stützpunktkommant-Stellvertreter
oder 15 Jahre aktive Tätigkeit als Instruktor
oder nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter
Major
Oberstleutnant,
bei Dienstantritt als Feuerwehrinspektor
nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten
Oberstleutnant

 

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