Bei der freiwilligen Feuerwehr können engagierte Feuerwehrleute nicht mit Geld belohnt werden. Die einzige Anerkennung für Ihr Engagement sind Beförderungen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Dienstjahren und/oder absolvierter Ausbildungen gefordert sind. Eine Beförderung erfolgt nicht zwangsläufig, sondern ist eine Art Belobigung. Führungskräfte erhalten ausserdem Gradierungen auf Grund der ihnen übertragenenen Aufgaben.
Rekrut, jeder mit Eintritt in die Feuerwehr |
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Angehöriger der Feuerwehr, jeder mit absolviertem Einführungskurs (Nr. 201) |
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Korporal, absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Basiskurs (Nr. 231) |
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Wachtmeister, absolvierter Einführungskurs Gruppenführer Aufbaukurs (Nr. 232) oder Tätigkeit als Leiter einer Fachabteilung |
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Feldweibel, absolvierter Einführungskurs Offizier Basiskurs 1 (Nr. 251) |
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Leutnant, absolvierter Einführungskurs Offizier Aufbaukurs (Nr. 252) |
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Oberleutnant, bestätigter Kommandant-Stellvertreter oder 5 Praxisjahre ab Offizier Aufbaukurs (Nr. 252) oder nach Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren) |
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Hauptmann, bestätigter Kommandant oder bestätigter Stützpunktkommandant-Stellvertreter oder nach 10 Jahren als Kommandant-Stellvertreter oder nach 7 Dienstjahren ab Absolvierung des Basiskurses FKS (bei Instruktoren) |
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Major, bestätigter Stützpunktkommandant oder nach 10 Jahren als Kommandant oder nach 10 Jahren als Stützpunktkommant-Stellvertreter oder 15 Jahre aktive Tätigkeit als Instruktor oder nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten-Stellvertreter |
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Oberstleutnant, bei Dienstantritt als Feuerwehrinspektor nach Wahl zum Landesfeuerwehrkommandanten |
Dateiname | Grösse |
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Gradierungsreglement_Feuerwehren.pdf | 694.54 KB |